Häufig gestellte
Fragen.
Antworten auf die wichtigsten Fragen rund um Erstberatung, Kosten und Ablauf.
Erstberatung & Termine
Die Erstberatung richtet sich nach dem Rechtsanwaltsvergütungsgesetz (RVG). Für Verbraucher beträgt die Erstberatungsgebühr maximal 190,00 EUR zzgl. MwSt. Für Unternehmen kann die Vergütung individuell vereinbart werden.
Wir informieren Sie vorab transparent über die zu erwartenden Kosten — bevor Kosten entstehen.
In der Regel innerhalb von 48 Stunden. In dringenden Fällen — etwa bei Kündigungen mit laufender Frist — bemühen wir uns um einen Termin am selben oder nächsten Werktag.
Ja. Neben persönlichen Terminen in unserer Kanzlei in Gera bieten wir auch telefonische Beratung und auf Wunsch Videokonferenzen an. Sprechen Sie uns bei der Terminvereinbarung einfach darauf an.
Bringen Sie bitte alle relevanten Dokumente mit: Verträge, Schreiben der Gegenseite, Bescheide, Kündigungen, Korrespondenz und ggf. Ihre Rechtsschutzversicherungspolice.
Je vollständiger die Unterlagen, desto schneller können wir Ihnen helfen. Sie können Ihre Unterlagen auch vorab per E-Mail an info@uhleundhanz.de senden.
Kosten & Finanzierung
Anwaltsgebühren richten sich in Deutschland nach dem Rechtsanwaltsvergütungsgesetz (RVG) und orientieren sich am sogenannten Gegenstandswert — also dem wirtschaftlichen Wert Ihres Anliegens.
Alternativ können Stundensätze oder Pauschalhonorare vereinbart werden. Wir besprechen die voraussichtlichen Kosten immer transparent im Erstgespräch.
In vielen Fällen ja. Wir prüfen gerne für Sie, ob Ihre Rechtsschutzversicherung die Kosten übernimmt, und stellen bei Bedarf eine Deckungsanfrage an Ihren Versicherer.
Bringen Sie dazu bitte Ihre Versicherungspolice oder die Kontaktdaten Ihres Versicherers mit.
Ja. Bei geringem Einkommen besteht die Möglichkeit auf:
- Beratungshilfe — für außergerichtliche Beratung (Antrag beim Amtsgericht Gera)
- Prozesskostenhilfe — für gerichtliche Verfahren
Wir prüfen gerne, ob Sie Anspruch haben, und unterstützen Sie bei der Antragstellung.
Ablauf & Vollmacht
- Erstgespräch — Sie schildern Ihr Anliegen, wir prüfen die Rechtslage und beraten Sie zu Ihren Optionen.
- Vollmacht — Sie erteilen uns eine schriftliche Vollmacht zur Vertretung.
- Bearbeitung — Ihr persönlicher Ansprechpartner bearbeitet Ihr Anliegen.
- Information — Sie werden über jeden Schritt informiert.
- Abrechnung — Wir rechnen im Zuge der Bearbeitung einzelne Verfahrensabschnitte (außergerichtliche Tätigkeit/Fertigung gerichtlicher Schriftsätze/Wahrnehmung gerichtlicher Termine) ab. Nach Beendigung des Mandats erhalten Sie eine transparente Schlussabrechnung.
Die Vollmacht ermöglicht uns den Nachweis, dass wir berechtigt sind, Sie gegenüber Behörden, Gerichten oder der Gegenseite anwaltlich zu vertreten. Ohne diesen Nachweis muss die Gegenseite Ihre Vertretung durch uns nicht akzeptieren.
Sie können die Vollmacht direkt auf unserer Website online ausfüllen und ausdrucken:
Gerichtliche Prozessvollmacht →
Außergerichtliche Vollmacht →
Strafverteidigervollmacht →
Unsere Kanzlei berät in acht Rechtsgebieten:
- Arbeitsrecht (RA Uhle · RA Münsberg)
- Vergaberecht (RA Uhle)
- Unternehmensnachfolge / Corporate / M&A (RA Hanz)
- Erbrecht (RA Hanz)
- Bau- und Architektenrecht (RA Hanz)
- Datenschutzrecht (RA Uhle · RA Münsberg)
- Verkehrs- und Versicherungsrecht (RA Münsberg)
- Immobilien-, Grundstücks- und Mietrecht (RA Münsberg)
Ihre Frage ist nicht dabei? Rufen Sie uns an unter 0365 – 77379-0 oder nutzen Sie unser Kontaktformular. Wir antworten innerhalb von 24 Stunden.
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