Außergerichtliche
Vollmacht.

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Außergerichtliche Vollmacht

Bevollmächtigung zur außergerichtlichen Vertretung

I. Vollmachtgeber/in (Mandant/in)

II. Bevollmächtigte Rechtsanwälte

Uhle & Hanz Rechtsanwälte PartG mbB Rechtsanwalt Christian K. F. Uhle, Rechtsanwalt Stefan Hanz, Rechtsanwalt Felix Münsberg
Arndtstraße 1, 07545 Gera
Tel. 0365 – 77379-0 · Fax 0365 – 77379-20 · info@uhleundhanz.de

III. Gegenstand der Vollmacht

IV. Umfang der Vollmacht

Die Vollmacht umfasst insbesondere die Befugnis, Vertragsverhältnisse zu begründen, zu ändern und aufzuheben, einseitige Willenserklärungen abzugeben (z. B. zu kündigen) und entgegen zu nehmen, Zustellungen zu bewirken und entgegenzunehmen, die Vollmacht ganz oder teilweise auf andere zu übertragen (Untervollmacht), außergerichtliche Verhandlungen durch Vergleiche oder Anerkenntnis zu erledigen, Geld, Wertsachen und Urkunden, insbesondere auch den Streitgegenstand und die von dem Gegner, oder von sonstigen Stellen zu erstattenden Beträge entgegenzunehmen sowie Akteneinsicht zu nehmen.
Das Gesetz (§ 49b BRAO) verpflichtet uns, darauf aufmerksam zu machen, dass für unsere Tätigkeit ein Honorar anfällt, welches — wenn keine Honorarvereinbarung abgeschlossen wurde — vom Streitwert abhängig ist.
Ort, Datum, Unterschrift Vollmachtgeber/in
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