Acht Rechtsgebiete.
Ein verlässlicher Partner.
Klare Zuständigkeiten — jedes Mandat wird durch den jeweils spezialisierten Rechtsanwalt betreut.
Unsere kompetente Beratung in allen Fragen des Arbeitsrechts umfasst von der Kündigung an alle Fragen der Betriebsänderung, der Anpassung von Arbeitsbedingungen, des Betriebsübergangs bis hin zum Betriebsverfassungsrecht. Wir begleiten in tarifrechtlichen Fragen ebenso wie in Fragen der Arbeitnehmermitbestimmung in Aufsichtsräten. Ein Spezialgebiet besteht in der Gestaltung von Arbeitszeitprogrammen und variablen Vergütungssystemen. Darüber hinaus stehen wir in allen individual-arbeitsrechtlichen Fragen zu Ihrer Verfügung.
- Begründung und Beendigung von Arbeitsverhältnissen
- Entwurf aller relevanten Dokumente (Arbeitsverträge, Aufhebungsverträge, Einladung zu Präventionsgesprächen, Anträge auf Zustimmung des Integrationsamtes bei der Kündigung schwerbehinderter Mitarbeiter, Fortbildungsvereinbarungen)
- Sozialauswahl bei betriebsbedingten Kündigungen
- Sozialplan- und Einigungsstellenverfahren
- Verhandlungen und Abschlüsse von Haustarifverträgen
- Betrieb eines Meldekanals für Whistleblower nach dem Hinweisgeberschutzgesetz
- Aspekte des Arbeitsrechtes bei Unternehmensübertragungen, Fusionen und Umstrukturierungen
Das Vergaberecht ist ein vergleichsweise junges Rechtsgebiet, welches immer noch ständigen Veränderungen unterworfen ist. Beispiele hierfür sind die Einführung der Vergabeverordnung, der Unterschwellenvergabeverordnung, durch die die VOL/A und VOF entfallen sind, sowie die verschiedenen Vergabeverordnung der Länder nebst der jeweiligen Änderungen dieser Normen. Durch beständiges Lernen und Weiterbilden halten wir mit diesen Veränderungen Schritt.
- Beratung bei der Ausschreibung bezüglich der Art des Vergabeverfahrens
- Beratung bei der Erstellung des Vergabevermerks
- Erstellung sämtlicher Dokumente für Teilnahmewettbewerbe und Angebote
- Beratung und Vertretung von Bietern oder Vergabestellen bei Rügen von Vergabeverstößen
- Vertretung in Verfahren vor der Vergabekammer und den Oberlandesgerichten
Uhle & Hanz Rechtsanwälte bieten Ihnen eine umfassende juristische Beratung bei allen gesellschaftsrechtlich relevanten Vorgängen, von strategischen Projekten bis hin zu Transaktionen und Firmenübergaben. Wir beraten unsere Mandanten bei der Gründung und Umstrukturierung ihrer Gesellschaft, ebenso wie bei Gesellschafterauseinandersetzungen, Haftung leitender Angestellter und Führungskräfte, sowie im Bereich des Kartell- und Kollektivarbeitsrechts. In den letzten Jahren haben wir allein im M&A-Bereich Transaktionen mit einem Volumen von mehr als 30 Mio. € betreut.
- Betreuung von Unternehmenskäufen auf Käufer- und Verkäuferseite
- Privatisierung von öffentlichen Unternehmen oder deren Rekommunalisierung
- Unternehmensübergaben auf die nächste Generation
- Umwandlung und Verschmelzung
- Auseinandersetzung von Gesellschaftern
Erbfälle betreffen jedermann. Uhle & Hanz Rechtsanwälte beraten in kleinen und großen Erbfällen gerichtlich und außergerichtlich. Dabei nehmen wir die Interessen unserer Mandanten bei der Abwicklung von Erbfällen entschlossen wahr. Wir suchen einvernehmliche Regelungen über den Nachlass zu gestalten, vertreten Sie aber auch konsequent in streitigen Auseinandersetzungen über die Erbschaft und bei der Geltendmachung und Abwehr von Pflichtteilsansprüchen. Ein besonderes Augenmerk legen wir auf erbrechtliche Gestaltung. Wir beraten bei der Errichtung von Testamenten und Erbverträgen, um bereits im Vorfeld eine streitige Erbauseinandersetzung und Steuerfallen zu vermeiden. Wir übernehmen sowohl das Amt des Testamentsvollstreckers als auch deren Beratung.
- Gestaltung von Testamenten und Erbverträgen
- Außergerichtliche und gerichtliche Erbauseinandersetzungen
- Pflichtteilsrecht
- Nachlassverwaltung
- Testamentsvollstreckung
Im Bereich des öffentlichen und privaten Baurechts sowie im Recht der Architekten berät Uhle & Hanz Rechtsanwälte in allen relevanten Angelegenheiten. Wir stellen unsere umfangreiche Erfahrung in der Ausarbeitung von Verträgen, Honorar- und Gewährleistungsfragen aller Art bis hin zur Durchsetzung Ihrer Rechte vor Gerichten zur Verfügung. Wir beraten private „Häuslebauer" ebenso wie institutionelle Investoren, Architekten, Bauunternehmen, gewerbliche Mieter und Projektentwickler.
- Bauverträge
- Architekten-, Ingenieur- und Projektsteuerungsverträge
- Haftungs- und Gewährleistungsangelegenheiten
- Prozessführung
- Alternative Streitbeilegung und Mediation
Das Datenschutzrecht durchdringt fast alle Lebens- und Arbeitsbereiche. So müssen Sie bereits bei der Mitarbeitersuche darüber informieren, wer die verantwortliche Stelle ist, welche Daten Sie erheben, zu welchem Zweck Sie diese erheben, wie lange Sie diese speichern, an wen sie übertragen werden usw. Auch im Übrigen Geschäftsleben müssen Sie Ihren Kunden und Lieferanten diese Informationen mitteilen. Dazu gehören auch zahlreiche Belehrungen über die Widerrufsmöglichkeit, falls Rechtsgrundlage der Datenverarbeitung die Einwilligung des Betroffenen ist, Beschwerdemöglichkeiten, Auskunftsrechte und vieles mehr. Nutzen Sie die Videoüberwachung am Arbeitsplatz, auf einem Firmen- oder Privatgrundstück sind gesonderte Hinweise und Belehrungen erforderlich. Das gleiche gilt, wenn Sie in Firmenfahrzeugen GPS-Tracker einsetzen.
- Erstellen aller datenschutzrechtlich erforderlichen Dokumente (Mitarbeiterinformationen, Verschwiegenheitsverpflichtungserklärungen, Datenschutzinformationen für Lieferanten und Kunden, Verarbeitungsverzeichnisse, Hinweise und Belehrungen bezüglich Videoüberwachung, GPS-Trackern in Firmenfahrzeugen, Datenschutzbelehrungen)
- Gerichtliche und außergerichtliche Vertretung in Verfahren gegen den Landesbeauftragten für Datenschutz
- Geltendmachung Ihrer datenschutzrechtlichen Ansprüche
Uhle & Hanz Rechtsanwälte beraten Sie zu allen relevanten Vorgängen des Verkehrs- und Versicherungsrechtes von der zügigen Unfallregulierung bis hin zur Durchsetzung komplexer Leistungsansprüche. Ob Sie unverschuldet in einen Verkehrsunfall verwickelt wurden, sich gegen einen Bußgeldbescheid wehren möchten, ob Sie als Privatperson oder Unternehmer mit Ihrer Versicherung streiten, in allen Fragen stellen wir Ihnen unser Know-how zur Verfügung. Wir begleiten Sie in allen Belangen des Straßenverkehrsrechts und des privaten Versicherungsrechts.
- Schadensregulierung nach Verkehrsunfällen (Sach- und Personenschäden, Schmerzensgeld)
- Verteidigung in Verkehrsstraf- und Bußgeldsachen
- Beratung im Fahrerlaubnisrecht (Führerscheinentzug, MPU)
- Durchsetzung von Ansprüchen aus Personenversicherungen (Berufsunfähigkeits-, Unfall-, Krankenversicherung)
- Vertretung im Sachversicherungsrecht (Kfz-Kasko-, Gebäude-, Hausratversicherung)
- Geltendmachung und Abwehr von Haftpflichtansprüchen
Uhle & Hanz Rechtsanwälte beraten Sie zu allen relevanten Vorgängen des Immobilien- und Grundstücksrechtes von der Begründung und Betreuung von Objektgesellschaften an bis zum Mietvertrag. Ob Sie mieten, leasen oder kaufen, ob Sie ein privater Mieter oder eine Wohnungseigentümergemeinschaft sind, in allen Fragen stellen wir Ihnen unser Know-how zur Verfügung. Wir begleiten Sie in allen Fragen des gewerblichen oder privaten Mietrechtes.
- Gründung und Betreuung von Objektgesellschaften
- Grundstückskauf- und Erbbaurechtsverträge
- Mietverträge
- Immobilienbezogene Dienstleistungsverträge (Makler, Verwalter)
- Mietprozesse
Mehr als klassische
Rechtsberatung.
Unternehmensübertragung
Vom Käufersuche bis zum Vollzug: Due-Diligence-Prüfung, Verhandlung mit Betriebs- und Personalrat, Konditionen und Vertragsgestaltung aus einer Hand. RA Uhle.
Mediation & außergerichtliche Streitbeilegung
RA Uhle ist seit 2007 zertifizierter Mediator. Schnelle, kosteneffiziente Lösungen als Schlichter, Schiedsrichter oder Mediator — vor dem Klageweg.
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