Transparente
Kosten.
Keine versteckten Gebühren. Wir besprechen die Kosten, bevor sie entstehen.
Unser Versprechen
Bevor wir tätig werden, besprechen wir mit Ihnen die voraussichtlichen Kosten. Sie erhalten eine klare Einschätzung — damit Sie wissen, was auf Sie zukommt.
Erstberatung
Die Erstberatungsgebühr nach § 34 RVG ist gesetzlich gedeckelt. In diesem Gespräch prüfen wir Ihr Anliegen, schätzen die Erfolgsaussichten ein und besprechen das weitere Vorgehen.
Für gewerbliche Mandanten vereinbaren wir die Vergütung individuell — als Stundensatz, Pauschale oder nach Gegenstandswert.
Wie berechnen sich Anwaltsgebühren?
In Deutschland gelten drei Abrechnungsmodelle:
1. Gesetzliche Gebühren nach RVG
Das Rechtsanwaltsvergütungsgesetz (RVG) legt die Gebühren anhand des Gegenstandswerts fest — also des wirtschaftlichen Werts Ihres Anliegens. Beispiel: Bei einem Streitwert von 5.000 EUR beträgt eine einfache Geschäftsgebühr ca. 303 EUR.
2. Stundensatz
Für bestimmte Beratungsleistungen oder umfangreiche Mandate kann ein Stundensatz vereinbart werden. Der genaue Satz wird im Vorfeld transparent besprochen.
3. Pauschalhonorar
Bei klar umrissenen Aufgaben — etwa der Erstellung eines Vertrags — kann ein Festpreis vereinbart werden. Sie wissen von Anfang an, was es kostet.
Rechtsschutzversicherung
Wenn Sie rechtsschutzversichert sind, übernimmt Ihre Versicherung in vielen Fällen die Anwaltskosten ganz oder teilweise. Wir unterstützen Sie gerne dabei:
- Prüfung der Deckungszusage
- Deckungsanfrage bei Ihrem Versicherer
- Direkte Abrechnung mit der Versicherung
Bringen Sie bitte Ihre Versicherungspolice zum Erstgespräch mit oder teilen Sie uns den Namen und die Vertragsnummer Ihres Versicherers vorab mit.
Beratungshilfe & Prozesskostenhilfe
Wenn Sie sich die Kosten für einen Anwalt nicht leisten können, gibt es staatliche Hilfe:
Für die außergerichtliche Beratung. Voraussetzung: geringes Einkommen. Beantragen Sie einen Beratungshilfeschein beim Amtsgericht Gera, Schloßstraße 7, 07545 Gera.
Für gerichtliche Verfahren. Bei Bewilligung übernimmt der Staat die Gerichts- und Anwaltskosten. Wir unterstützen Sie bei der Antragstellung.
Fragen zu den Kosten? Rufen Sie uns an unter 0365 – 77379-0 oder schildern Sie Ihr Anliegen über unser Kontaktformular. Wir geben Ihnen eine unverbindliche Ersteinschätzung der Kosten.
Kostenlose Ersteinschätzung.
Schildern Sie Ihr Anliegen — wir sagen Ihnen, was es voraussichtlich kostet.